EmpCo: Schützen Sie sich vor einer Abmahnung!

Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) soll Verbraucher für den ökologischen Wandel stärken, indem der Schutz gegen unlautere Praktiken durch bessere Informationen erhöht wird. Ziel ist es, Greenwashing in der EU zu stoppen.

Konkret bedeutet dies, dass ab dem 27. September 2026 allgemeine Umweltaussagen ohne zugelassenen Nachweis verboten sind.

Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur eine Abmahnung und ggf. Bußgelder, sondern muss auch damit rechnen, dass Beiträge auf Social Media oder Ads abgestraft werden.

empco-web

Verboten: Umweltaussagen in Text und Grafik

Es gilt also, am besten ab sofort Begriffe wie die unten genannten aus Informations- und Werbetexten zu streichen.

Problematische Begriffe:

  • umweltfreundlich
  • klimafreundlich
  • ökologisch bzw. öko
  • nachhaltig
  • energieeffizient
  • biologisch abbaubar
  • klimaschonend
  • klimaneutral
  • CO2-neutral
  • klimapositiv
  • …

Ohne zugelassene Nachweise sind Aussagen mit diesen und ähnlichen Begriffen ab dem 27.09.2026 verboten!

Dies gilt auch für implizierte Umweltaussagen durch „optisches Greenwashing“. Also eine Gestaltung, die Natürlichkeit oder ökologische Produktion suggeriert, obwohl es dafür keine Nachweise gibt.

Beispiele für optisches Greenwashing:

  • Eine Grafik mit grünem Hintergrund in Kombination mit einem Blatt- Symbol.
  • Ein Produkt, das vor einem Natur-Hintergrund dargestellt wird.
  • Selbsterstellte Siegel („Fake-Siegel“) die entsprechende Farben, Symbole oder Begriffe enthalten, die Nachhaltigkeit andeuten.
  • Jegliche Gestaltung, die dazu führt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlich oder ökologisch verstanden werden kann.

Dabei geht es oft nicht allein um Farben. Schwierig wird es in der Regel bei einer Kombination z.B. aus Erdtönen und Natur-Symbolen wie Blättern, Blüten oder einer Sonne.

Wichtig: All dies trifft auch auf den Unternehmensnamen/Ihr Logo/Ihren Claim zu!

Was sind zulässige Nachweise?

Zertifikate und Siegel mit unabhängiger Überwachung durch Dritte oder staatlicher Grundlage. Z.B. EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC … Ein Ausgleich durch Kompensation (Kauf von „CO2-Zertifikaten“) ist kein gültiger Nachweis!

Diese Nachweise müssen unmittelbar sichtbar an der Umweltaussage platziert werden. Es ist also nicht zulässig, sie hinter einem QR-Code, einem Button „mehr Info“ oder Ähnlichem zu platzieren. Details zum Nachweis dürfen weiterhin verlinkt werden, aber ein kurzer Beleg muss sofort ersichtlich an der Umweltaussage platziert werden.

Auch in der Vergangenheit veröffentlichte Informationen und Grafiken betroffen

Alle Informationen und Bilder, die öffentlich zugänglich ist, können für eine Abmahnung herangezogen werden: Texte und Grafiken auf Webseiten, in Blog-Artikeln, bei Social Media, in Anzeigen, in Meta-Daten, Bildbeschreibungen, in Broschüren, auf Flyern, Plakaten, oder auf Produkten und deren Verpackungen … enthalten diese oben genannte Begriffe oder Gestaltungen, müssen sie angepasst, gelöscht oder vernichtet werden – auch wenn diese bereits vor Jahren veröffentlicht/produziert worden sind.

Holen Sie ihre Mitarbeitenden und Externen ins Boot!

Sie haften nicht nur für Inhalte Ihrer Angestellten, sondern auch für User Generated Content durch Influencer, Creator usw.

Achten Sie also auf klare Briefings und geben Sie Inhalte erst frei, nachdem diese hinsichtlich der EmpCo-Richtlinie geprüft worden sind!

Brauchen Sie Unterstützung?

Als Werbeagentur können und dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. In fragwürdigen Fällen ist also der Gang zum Anwalt angeraten.

Allerdings unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Inhalte zu überprüfen, zu bearbeiten oder zu löschen und behalten natürlich auch zukünftige Texte und Grafiken im Blick – alles nach bestem Wissen und Gewissen, ohne aber rechtliche Absicherung bieten zu können.

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