AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB als PDF | Stand: 01. Januar 2020


1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Geschäftsbedingungen) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder hier von abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und werden bereits jetzt widersprochen, es sei denn, dass die CREATEOCEANS GmbH & Co.KG (nachfolgend: CO) ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CO in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Alle Vereinbarungen, die zwischen CO und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.
 


2. Vertragsschluss

Durch die Annahme des von CO unterbreiteten Angebots seitens des Kunden kommt der Vertrag zustande. Die Kontaktaufnahme durch den Kunden mit CO vor Angebotsabgabe durch CO wird grundsätzlich als Einladung an CO zur Abgabe eines Angebots an den Kunden behandelt.
 


3. Leistungsart und –umfang

Leistungsart und –umfang ergeben sich aus den zwischen den CO und dem Kunden konkret getroffenen Vereinbarungen selbst. CO ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistung Dritter zu bedienen.
 


4. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde stellt CO zur Erbringung der vereinbarten Leistung alle erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich und unverzüglich zur Verfügung und versichert, zu deren Nutzung berechtigt zu sein. Der Kunde stellt CO auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte oder aus sonstigen Gründen gegenüber CO geltend machen. Dies umfasst auch die Rechtsverfolgungskosten.
 


5. Leistungstermine und –fristen

Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn CO diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Die Einhaltung der Leistungstermine und –fristen setzt voraus, dass der Kunde alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch CO geschaffen hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.Bei einem von CO nicht zu vertretenen, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und/oder außerhalb des Einflussbereichs von CO liegenden Leistungshindernis (z.B. Betriebsstörung) verlängern sich Leistungstermine und –fristen für den Zeitraum ihrer Dauer. Sie begründen kein Rücktrittsrecht  des Kunden. Gleiches gilt für höhere Gewalt. Hat CO die Überschreitung von Leistungsterminen und –fristen zu vertreten, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
 


6. Abnahme

CO stellt nach vollständig erbrachter Leistung diese dem Kunden zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung. Nach erfolgreich durchgeführter Prüfung hat der Kunde unverzüglich die Abnahme zu erklären oder CO Mängel mitzuteilen; jeweils schriftlich. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich, kann CO ihm hierfür eine angemessene Frist setzen; die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich mitteilt.
 


7. Gewährleistung

CO steht dafür ein, dass die vereinbarte Leistungsart und –umfang die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Eignung für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigen. CO ist für den Fall der Nacherfüllung berechtigt, entweder den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Sollte die Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, ist CO berechtigt, sie zu verweigern. In jedem Fall sind die Kosten der Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Mängel an einer Teilleistung berechtigen nicht zur Beanstandung insgesamt, es sei denn, dass die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme gemäß 6. der Geschäftsbedingungen.
 


8. Vergütung

Die Höhe der Vergütung wird individuell vereinbart. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung keine Nutzungsrechte erwähnt, so sind diese für die einmalige Produktion in den Produktionskosten enthalten. Bei gleicher oder veränderter Nachproduktion, die nicht durch CO erfolgt, sind die Nutzungsrechte für die jeweilige Nachproduktion zu vergüten. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist CO berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die CO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Falls sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug befindet, ist CO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen. Die Geltungmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt CO vorbehalten. 
 


9. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von CO hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
 


10. Nutzungsrechte

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Der Kunde erwirbt mit der Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, den Leistungsgegenstand – Entwürfe sind hiervon ausgenommen – zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen; die Weiterveräußerung des Leistungsgegenstand durch den Kunden an Dritte ist hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. CO ist zur Kennzeichnung des Leistungsgegenstand mit ihrem Logo in Form von Firmentext und/oder Code berechtigt. CO steht dafür ein, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind.
 


11. Haftung

CO haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. CO verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern CO notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von CO. CO haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von CO. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet CO nicht. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
 

12. Geheimhaltung

CO betrachtet alle Kenntnisse, die sie über den Auftraggeber und dessen Produkte erlangt hat, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis.
 

13. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl – Salvatorische Klausel

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von CO; 
CO ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Geschäftsort von CO ist der Erfüllungsort. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.